be-Werbung via Post oder Internet?

Immer mehr Arbeitgeber bevorzugen elektronische be-Werbungen, doch die Zustellung der be-Werbung in Papierform auf dem Postweg ist in bestimmten Fällen nach wie vor erwünscht. Bei elektronischen be-Werbungen gilt es zu unterscheiden:

  • be-Werbungen per E-Mail entsprechen in Zusammensetzung, Inhalt und Outfit den Papier-be-Werbungen. Bei der elektronischen Zustellform müssen jedoch einige technische Besonderheiten beachtet werden (mehr dazu hier).
  • Mit dem Begriff Online-be-Werbung wird oft fälschlich die E-Mail-be-Werbung bezeichnet. Eine Online-be-Werbung erfolgt via ein Formular, das vom Arbeitgeber oder einem Personaldienstleister auf seiner Website zur Verfügung gestellt wird. Es kann online ausgefüllt und Dokumente können ergänzend hochgeladen werden. Es sind vorwiegend grössere Unternehmen, die solches vorsehen. Auf die Möglichkeit der Online-be-Werbung werden Sie im Inserat hingewiesen.

Wann elektronisch und wann konventionell?

  • Wo der be-Werbungs-Weg vorgegeben ist, ist dem Wunsch zu folgen. Wird der Weg offen gelassen, können Sie frei wählen oder sich telefonisch erkundigen.
  • Wird im Inserat die persönliche E-Mail-Adresse einer HR-Person angegeben, kann man davon ausgehen, dass eine be-Werbung per E-Mail willkommen ist.
  • Ungeeignet für die Zustellung einer E-Mail-be-Werbung sind in der Regel unpersönliche Adressen wie z.B. info@xxx, mail@xxx, office@xxx usw. (ausser eine solche wird ausdrücklich für die Zustellung genannt).

Verweis auf Website

  • Es gibt Institutionen, die meist in einem Kleininserat nur wenige Hinweise auf die Aufgabe geben und für detaillierte Informationen auf ihre Website hinweisen. Dort wird in der Regel auch der Zustellweg genannt.

Die Frucht einer guten und passenden be-Werbung ist das erste Rendezvous.

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Umsetzung